Sicherheit von Hüpfburgen

Sicherheit von Hüpfburgen und anderen aufblasbaren Spielprodukten

Beim Kauf einer Hüpfburg wird oft auf das Design, die fröhlichen Farben und natürlich den Preis geachtet. Aber genauso wichtig ist die Sicherheit von Hüpfburgen. Können die Kinder mit einem unbeschwerten Gefühl hüpfen und spielen?
Es gibt verschiedene Hersteller von Hüpfburgen und aufblasbaren Spielprodukten im In- und Ausland. Aber seien Sie vorsichtig, nicht alle Anbieter produzieren nach den gleichen Anforderungen, so dass billig letztendlich teuer werden kann.

Sicherheit von Hüpfburgen, worauf sollten Sie achten?

Alle aufblasbaren Spielprodukte und Hüpfburgen müssen die Sicherheitsanforderungen erfüllen, bevor sie in Betrieb genommen werden können. Die europäische Norm DIN-EN14960 gilt für alle aufblasbaren Spielgeräte wovon die Haupttätigkeiten Hüpfen und Rutschen sind.

Die von Jump Factory angebotenen Hüpfburgen und aufblasbaren Spielprodukte erfüllen diesen Standard. Von der Entwurfsphase bis zur Auslieferung wird sorgfältig geprüft, ob all diese Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.

Jede Hüpfburg bzw. Spielgerät, die wir verkaufen, muss von einer externen Inspektionsbehörde gemäß DIN-EN14960 überprüft worden sein.
Aber was genau beinhaltet dieser Standard? Einige wichtige Aspekte:
• Das Material, aus dem die Hüpfburg besteht, wie zum Beispiel die Plane, die Reißverschlüsse, Netze, Seile usw. müssen alle Anforderungen erfüllen.
• Die Attraktion bzw. Hüpfburg muss mit Verankerungspunkten ausgestattet sein, damit die Hüpfburg oder Attraktion am Boden befestigt werden kann.
• Die Anzahl der Ankerpunkte hängt von der Größe und Form der Attraktion bzw. Hüpfburg ab.
• Die maximale Höhe des freien Falls beträgt 60 Zentimeter. Es sollte daher nicht möglich sein, auf etwas zu klettern, das vom Boden aus die Höhe von 60 Zentimeter überschreitet.
• Es sollte keine Gefahr bestehen, dass Kopf, Hals, Hände oder andere Gliedmaßen gequetscht werden können. Dies wird unter anderem bei der Inspektion überprüft.

Verschiedene Arten der Inspektion

Es gibt zwei Arten von Inspektionen: „Stück- und Type Inspektion“
Die „Stück Inspektion“ wird an maßgeschneiderten Spielgeräten bzw. Hüpfburgen durchgeführt, die nur einmal hergestellt wurden. Ein Beispiel ist eine Hüpfburg für einen Indoor-Spielplatz.

Wenn mehrere identische Hüpfburgen oder Spielgeräte hergestellt werden, wird eine Type Inspektion gewählt. Nach einer einmaligen Prüfung brauchen identische Spielgeräte nicht erneut überprüft werden, sofern sie auf die gleiche Weise hergestellt werden.

Wie erkennt man eine sichere Hüpfburg?

Möchten Sie sicherstellen, dass die Hüpfburg der Norm entspricht? In der folgenden Übersicht finden Sie einige wichtige Punkte, mit denen Sie überprüfen können, ob Sie eine Hüpfburg bzw. Spielgerät gekauft haben, die der DIN-EN14960 Norm entspricht.

• Nach der Inspektion eines aufblasbaren Spielplatzgeräts erhält der Hersteller eine Inspektionsbescheinigung. Beim Kauf einer Hüpfburg oder einer aufblasbaren Attraktion, sowohl neu als auch gebraucht, bekommt der Käufer das Testzertifikat.
• Eine Bedienungsanleitung ist beim Kauf einer Hüpfburg enthalten. Diese Anleitung enthält die Sicherheitshinweise während der Benutzung und zum Auf- und Abbau der Attraktion.
• Der Käufer erhält auch ein Logbuch. Alle Reparaturen, Wartungen und Unfälle müssen im Logbuch ausgefüllt werden. Die Hüpfburg muss mindestens alle 12 Monate kontrolliert werden.
• An der Hüpfburg bzw. Spielgerät ist ein Etikett angebracht. Dies beinhaltet den Namen der Prüfstelle und des Herstellers sowie die Modell-/ Typennummer.
• Außerdem wird angegeben, wie viele Personen Maximal die Hüpfburg gleichzeitig benutzen dürfen. Wichtig ist auch die Größe der Personen, die die Hüpfburg benutzen und welches Gebläse zum vorhanden der Hüpfburg geeignet ist.
Alle Felder des Etiketts müssen dem Testzertifikat entsprechen.

Wie benutzt man eine Hüpfburg bzw. Spielgerät?

Dies ist in der Bedienungsanleitung beschrieben, die Sie beim Kauf eines aufblasbaren Spielgeräts erhalten. Hier einige wichtige Punkte:

• Ständige Aufsicht ist erforderlich!
• Das Spielgerät muss ordnungsgemäß verankert sein, alle vorhandenen Verankerungspunkte müssen verwendet werden.
• Die maximale Windgeschwindigkeit beträgt Windstärke 5 auf der Beaufort-Skala.
• Achten Sie darauf, dass das Luftkissen auf weichem Untergrund steht. Hier eignet sich am besten Rasen. Sollte das nicht der Fall sein, ist es erforderlich, Matten oder ähnliches Material (1,2 Meter), wie z.B. Kunstrasen in den Ein- bzw. Ausgangsbereich zu legen.

Es ist wichtig, dass alle Betreuer die Anleitung lesen und die Sicherheitsvorschriften einhalten.

Wie garantieren Sie die Sicherheit des Produkts?

Beim Kauf einer Hüpfburg erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung, eine Anleitung und ein Logbuch. Bewahren Sie diese gut auf, sie sollten immer vorhanden sein.

Mindestens alle 12 Monate muss eine vollständige Inspektion von einer erwachsenen Person durchgeführt werden. Alle Ergebnisse, wie z.B. eine Reparatur müssen im Logbuch eingetragen werden

Obligatorische Unterlagen für den Vermieter

Falls Sie Hüpfburgen vermieten, müssen Sie dem Mieter folgende Unterlagen vorlegen:
• Benutzeranweisung
• Formular für Mängel oder Unfälle
• Kopie des Testzertifikats

Für weite Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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